Urheberrechte für eine Bildnutzung sind eine komplizierte Materie. Daher soll das Folgende nur als Annäherung gesehen werden und keineswegs als rechtlich verbindliche Auskunft. 

Alle Kunstwerke in Verkehrskreiseln liegen im öffentlichen Raum und können von Jedermann gesehen werden. Daher haben die Künstler nur eingeschränkte Urheberrechte an der Erstellung und Publikation von Bildern ihrer Werke. Dies gilt aber nur für dauerhaft aufgestellte Werke. Ist ein Kunstwerk zeitlich befristet installiert, etwa bei wechselnden Werken örtlicher Bildhauer, ist deren Zustimmung für die Publikation einzuholen.
 
Davon zu unterscheiden ist das Urheberrecht eines Fotografen an seinen Bildern. Der Fotograf muss der Verwendung seiner Bilder zustimmen.
Man muss sich mit dem Fotografen in Verbindung setzen, außer wenn dieser ausdrücklich seine Bilder für frei nutzbar erklärt. Dann kann man ohne jede Rücksprache über sie verfügen.

Ist etwa ein Bild bei Wikipedia Commons - einer Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien - hochgeladen, dann erklären dort die Fotografen ihre eigenen Bedingungen zur Nutzung ihrer Bilder. Etwa: keine Bildbearbeitung, keine Veränderung, keine Nutzung für kommerzielle Zwecke, Verlinken mit seiner Webseite.
Erfüllt man diese Vorgaben, kann man ohne weitere Rücksprache die Bilder benutzen.

Das Bildrecht bleibt in jedem Fall beim Fotografen.

Welche verschiedenen und komplizierten Bedingungen vorstellbar sind, sieht man bei Wikipedia:  http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
 
Die Bedingungen der einzelnen Fotografen können Sie per Klick auf dessen Namen (siehe unten) nachlesen. Bei Fotografen, die hier nicht gelistet sind gilt, dass deren Bilder nicht ohne Rücksprache verwendet werden dürfen.